Allgemeine Geschäftsbedingungen der action & fun company


Angebote 
Mündliche und telefonische Angebote sind im gesetzlichen Sinne freibleibend. An schriftliche Angebote halten wir uns bis 1 Woche nach Versand (E-Mail bzw. Fax). Die Optionierung eines gewünschten Moduls ist nicht möglich. Alle Angebote sind grundsätzlich in Netto und berechnen sich zzgl. der gültigen gesetzlichen MwSt.  Aufträge Aufträge können mündlich, per Fax oder E-Mail vereinbart werden. Die Vertragszusendung per Fax durch die action & fun company ist ausschließlich die schriftliche Fixierung des vereinbarten Vertrages und beinhaltet die bis dahin getroffenen Vereinbarungen. Sollte dieser Vertrag nicht zustande kommen, ist ausschließlich der Schriftweg zulässig, indem eine Stornierung durch den Mieter ausgesprochen wird (siehe Rücktrittskosten).  

Rücktritt 
Bei Rücktritt vom Vertrag werden                       
- vom 14.-7. Tag vor Mietbeginn 50 % der Vertragssumme                       
- vom 6. Tag bis Veranstaltungsbeginn 75 % der Vertragssumme                       
- nach am Aufbauort begonnener Arbeit 100 % der Vertragssummein
Rechnung gestellt  

Haftung & Betrieb 
Der Betrieb der Geräte ist nur auf geeignetem Untergrund erlaubt. Der Mieter gewährleistet eine ständige Beaufsichtigung durch geeignetes Personal sowie die äußere Sicherheit (keine Gefährdung durch Personen innerhalb und außerhalb des Spielbetriebes). Bei aufblasbaren Spielgeräten sind vor Benutzung die Schuhe auszuziehen. Über die Sicherheitsbestimmungen (Befestigungen u. a.) sowie die Besonderheiten des Auf- und Abbaus und sonstigen Bedienungen des jeweiligen Gerätes informiert sich der Mieter beim Vermieter bei der Übergabe. Die Windstärken und –richtungen vor Ort sind unbedingt zu beachten. Die Haftung beginnt mit Übergabe der Ware an den Mieter und endet mit der Rückgabe an den Vermieter. Für eine Minderung der Nutzbarkeit durch äußere Einflüsse haftet der Vermieter nicht. Bei Nichtnutzung durch Wettereinflüsse (Regen, Sturm, Schnee, Frost o. ä.) kann der Mieter keine Ansprüche gegenüber dem Vermieter geltend machen. Bei Rückgabe von defekten, verschmutzten oder falsch gepackten Gegenständen trägt der Mieter die Kosten für die Nacharbeiten. Sollte dem Vermieter dadurch ein Auftrag verloren gehen (auch infolge von verspäteter Rückgabe) leistet der Mieter die Kosten für den Ausfall. Die unter diesem Punkt genannten Bedingungen gelten auch, wenn die Spielaktionsgeräte durch die action & fun company angeliefert werden. Die vereinbarte Lieferzeit gilt +/- 60 Min. die Abholzeit + 60 Min. Bei Abholung/Übernahme durch Dritte handeln diese als Erfüllungsgehilfen des Mieters.  

Betreuung durch die action & fun company 
Der Mieter gewährt bei Anlieferung freie Zufahrt bis zum Aufbau- oder Lieferort. Wenn die Bereitstellung von Hilfskräften durch den Vermieter vereinbart wurde, müssen diese unbedingt zur vereinbarten Zeit verfügbar sein. Mehraufwand oder Wartezeit werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Für eventuelle Genehmigungen für Stellflächen ist der Mieter verantwortlich. Stromkosten die durch die Geräte anfallen, trägt der Mieter. Der Mieter ist für die äußere Sicherheit (insbesondere sicherheitsgefährdende Wettereinflüsse und Gefährdung durch Personen innerhalb und außerhalb des Spielbetriebes) verantwortlich. Bei mehrtägigen Veranstaltungen stellt der Veranstalter eine entsprechende Nachtbewachung zur Sicherung des Equipments zur Verfügung. Ist die Sicherheit nicht mehr gegeben, kann der Vermieter die Veranstaltung ohne finanzielle Nachteile für ihn abbrechen. Die Geräte sind, wenn eine Betreuung durch uns stattfindet, haftpflichtversichert.  

Selbstbetreuung 
Wir erwarten wegen möglicher Selbstbetreuungs-Unfälle einen extra eingesetzten, belehrten sowie fähigen Betreuer, der über den gesamten Zeitraum das Eventmodul betreut. Wir weisen darauf hin, dass bei Unfällen gegebenenfalls der THW sowie TÜV das Aktionsmodul für 14 - 21 Tage zur Überprüfung einzieht und für diesen Zeitraum 70 % des täglichen Mietpreises fällig werden.  

Versicherung 
Sie haften bei Selbstbetreuung für alle Sachschäden am Modul sowie am Menschen, genauso wie für Verlust. Wir raten Ihnen, sich entsprechend abzusichern.   

Regress 
Der Mieter bestätigt die mängelfreie Übernahme auf einem Lieferschein. Spätere Reklamationen können nur anerkannt werden, wenn verdeckte Mängel auftreten und diese unmittelbar nach dem Aufbau angezeigt werden (Telefonisch genügt).  

Zahlungsbedingungen 
Rechnungsbeträge sind bei Abholung der Gegenstände in bar fällig. Bei Veranstaltungen mit unserem Personal ist der Rechnungsbetrag nach Aufbau der Veranstaltung in bar unseren Mitarbeitern auszuhändigen. Im Ausnahmefall durch strukturbedingte Probleme des Auftraggebers ist auch eine Rechnungsstellung möglich.  

Gültigkeit 
Sollte einer der Absätze nicht wirksam sein, bleiben die anderen trotzdem gültig.